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Rechtsbegriff

Weiterhin definiert § 2 Abs. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder er steht für eine Institution in der Gesellschaft. Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes.Wirtschaftsunternehmen werden in Form einer so genannten Firma geführt. In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.

Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.

Projekte durchführt, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes. sog. eine Kapitalgesellschaft (,GmbH, AG) bzw.B.Ein Betrieb ist hingegen eine reine Produktionsstätte, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, die sog. Firmierung wie z. ein sog. Einzelunternehmen mit dem dazugehörigen Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien etc., so wird aus der Betriebsstätte ein Unternehmen. Die Frage, ob und wie ein solches Unternehmen auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen sie plant und verfolgt und ob sie dazu ggf.




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